Der Schutz vor unzulässigen Geräuscheinwirkungen ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Planungen gilt der sogenannte Trennungsgrundsatz des Baugesetzbuches. Für Baugenehmigungen ist der Schallschutz in den Landesbauordnungen verankert.
Im Zuge von Bebauungsplänen und Bauanträgen erstellen wir schalltechnische Gutachten in den folgenden Bereichen:
Sie wollen frühzeitig wissen, welches schalltechnische Potential eine Gewerbefläche hat oder ob ihr Vorhaben an einem Standort realisierbar ist?
13.000 km Autobahnen, 41.000 km Bundesstraßen, ca. 180.000 km Landes- und Kreisstraßen sowie rund 400.000 km Gemeindestraßen, dazu rund 38.000 km Schienennetz und 37 Verkehrsflughäfen. Deutschland besitzt eines der dichtesten Verkehrsnetze weltweit. Und die EU hat aufgrund der gesundheitlichen Auswirkungen ein Ziel: Lärmminderung!
Sowohl in kleinräumigen Situationen wie bspw. bei Wärmepumpen als auch bei großen Industrieanlagen kann es zu störenden Geräuscheinwirkungen kommen. Zudem können im tatsächlichen Betrieb Geräusche von Maschinen deutlich von den genormten Angaben, bspw. von garantierten Schallleistungspegeln abweichen.
Sie stehen am Anfang eines Planvorhabens oder benötigen fachliche Unterstützung in schalltechnischen Fragestellungen? Wir beraten Sie gerne und geben Ihnen frühzeitig kompetente Unterstützung in allen schalltechnischen Fragestellungen zu Ihrem Projekt.
Darüber hinaus bieten wir Schulungen im Bereich Schallimmissionsschutz an. Wir zeigen anhand von konkreten Projekte Vorgehensweisen, Beurteilungsgrundlagen und Lösungswege zu einer erfolgreichen Implementierung des Schallschutzes in städtebauliche Projekte auf. Unser einzigartiges Schallschutzkonzept wird dabei intensiv erörtert, sodass vor allem für Stadtplanung-, Bauämter sowie weitere Behörden unsere Schulungen den Umgang mit dem Schallimmissionsschutz nachhaltig verbessern.